Wichtige rechtliche Informationen zur ENEV                     

EnEV wird deutlich verschärft
Für 2012 solles weitere 30% Verschärfung geben.

Die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) ist die für Deutschland bindende gesetzgeberische Maßnahme zur Einsparung von Heizenergie bei Gebäuden. Für Gebäude hat die EnEV u.a. das Ziel, den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle zu reduzieren. Für Fenster und Türen sind Höchstgrenzen für den Wärmedurchgang definiert. Diese Werte sind ab dem 1.10.2009 um ca. 30 % gegenüber der bisherigen Ausgabe der EnEV deutlich verschärft worden. Für Fenster in Neubauten (Referenzgebäude) und bestehenden Gebäuden ist der maximale Wärmedurchgangskoeffizient Uw = 1,30 W/m2K und im Nichtwohnungsbau (mit einer Raumtemperatur unter 190C) beträgt der maximale Wert Uw = 1,90 W/m2K. Die Uw-Werte beziehen sich auf ein Richtmaß von 1,23 m x 1,48 m. Für Haustüren liegt die Grenze bei Ud = 1,80 W/m2K

 

Konsequenzen für Fenster

Marktgängige Fenstersysteme mit Profiltiefen von ca. 70 mm und einer Zweischeibenverglasung erreichen die geforderten Werte nicht. Hier muss bei einer  Zweischeibenverglasung  mit warmer Kante nachgebessert werden.

 

Lösung durch Novotherm-Fenster

Wir bieten Ihnen mit dem etablierten Markenfenster NOVOTherm die passende Lösung. Mit einer Bautiefe von 76 mm und einer gängigen Zweischeibenverglasung mit Ug = 1,1 W/m²K wird ein Fensterwert von Uw = 1,28 W/m²K für das geforderte Standardmaß erreicht. Sofern NOVOClassic verbaut werden soll, wird der Wert mit der Zweifachverglasung und thermischem Randverbund erreicht.

Balkontüren, Parallel-Schiebe-Kipp-Türen und Parallel-Schiebe-Türen unterliegen ebenso den Grenzen der Fenster. Hier werden die geforderten Werte sogar deutlich unterschritten. Mit der neuen NOVOTherm Hebe-/Schiebetür sind wir Vorreiter und erreichen hier die strengen Werte der EnEV.

   

Lösungen durch unsere Haustüren

Für Haustüren wurde eine eklatante Verschärfung des Wärmedurchgangswertes auf Ud = 1,80 W/m²K vorgenommen. FeBa Haustüren erfüllen diese Werte, die allerdings wegen unterschied-licher Wärmedämmung der Füllungen variieren.

Fachunternehmer bestätigen Einhaltung der EnEV 2009-Werte

Die EnEV 2009 sieht vor, dass wir, als Fachunternehmer, eine sogenannte Fachunternehmer-erklärung ausstellen. Hierin bestätigen wir schriftlich, dass die von uns geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Mit uns sind Sie gut aufgehoben

Mit dem System NOVOTherm für Fenster und Haustüren in Verbindung mit Angabe der Werte pro Position erfüllen Sie somit die Anforderungen der EnEV. Damit sind Sie mit unseren Produkten auf der sicheren Seite und laufen keine Gefahr die neue EnEV 2009 zu missachten.

Dokumentation in Angeboten und Auftragsbestätigungen

Wir haben bereits in weiter Voraussicht die CE Kennzeichnung für Kunststofffenster und -Türen erfolgreich eingeführt. In unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind u.a. die Wärmedurchgangs-koeffizienten eines jeden Elementes für die entsprechende Größe dargestellt. Da die Gesamtgröße eines jeden Fensters von dem Standardmaß 1,23 m x 1,48 m mit einem Wert von Uw = 1,28 m²/K abweicht, wird es auch Unterschiede im Uw-Wert geben. Sie können sicher sein, dass die Anforderungen der EnEV mit den oben dargestellten Lösungen durch uns erzielt werden, da für die EnEV 2009 das Standardmaß ausschlaggebend ist.

 

Sehr geehrte Kunden. Mit Nordfenster gehen Sie einen sicheren Weg!

Mit freundlichen Grüßen

Nordfenster Handelsges. mbH