Gewährleistungsbestimmungen

Bedingungen für den Fall einer Gewährleistung für alle weißen Novotherm-Kunststofffenster

1. Montage

Das Fenster muss fachgerecht nach dem Stand der Technik montiert werden.

2. Es wird für die Gewährleistung für folgende Fenster-Komponenten übernommen:

a) Beschlag
- einwandfreie Funktion und Haltbarkeit der Drehkippbeschläge

b) Fensterprofile
- Wetterechtheit und Wetterbeständigkeit
- Widerstand gegen Schlagbeanspruchung
- Wärme-/Kälteisolierung nach DIN 4108
- Schalldämmung nach DIN 4109

c) Isolierglas
- Die Nichtbeeinträchtigung der Durchsicht der Isolierglaseinheit, bezogen auf die im Scheibenzwischenraum zugewandten Innenoberflächen.

-Die Gewährleistung erlischt bei Nachschneiden, Schleifen oder Veränderungen der Ecken und Ränder sowie bei Beschädigungen, die sich auf den Zusammenhalt der Isolierglasscheibe auswirken. Bei der Beurteilung optischer Mängel gelten die „Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas aus Floatglas“ des Institutes für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar. Von der Gewährleistung sind Glasbruch und farbige Isoliergläser, die nicht in ESG ausgeführt sind, ausgeschlossen.


3. Bedienung und Wartung

Es sind die „Fenster Pflege- und Wartungshinweise“ auf unserer Internetseite zu beachten.

Im Gewährleistungsfalle leisten wir kostenlosen Ersatz der defekten Teile ohne deren Einbau. Weitere Kostenerstattungen sind ausgeschlossen.

Auswirkungen aufgrund höherer Gewalt und die daraus entstehenden Schäden sowie alle besonderen äußeren Einflüsse sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei besonderen Gegebenheiten, bei denen die Fensterkomponenten mit speziellen Substanzen in erhöhter Konzentration in Berührung kommen, ist eine vorhergehende technische Beratung durch uns notwendig. Somit ist gewährleistet, dass eine den Anforderungen entsprechende Lösung eingesetzt wird.